Bauleitplanungen Markt Buchenberg

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Prestel-Wiese" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 109/19 (Teilfläche) und 112 (Teilfläche).

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Prestel-Wiese"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Prestel-Wiese" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nr.112 (Teilfläche). Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Albris"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Albris" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Die Änderung umfasst den gesamten Hauptsiedlungsbereich von "Albris", östlich und westlich der "OA 33". Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 579, 579/1, 580/2 (Teilfläche), 607 (Teilfläche), 608, 608/2, 609, 609/1, 609/2, 610, 611, 619 (Teilfläche), 620, 621, 623/1 (Teilfläche), 634 (Teilfläche), 634/1 (Teilfläche), 636 (Teilfläche), 639 (Teilfläche), 643, 644, 644/1, 645, 645/1, 646 (Teilfläche), 647/2 (Teilfläche), 648 (Teilfläche), 648/8, 649, 650, 651 (Teilfläche), 652, 652/2. Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.

Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Albris"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Albris" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 639 (Teilfläche).