Bauleitplanungen Markt Buchenberg

Öffentliche Bekanntmachung der Wirksamkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Albris"

Das Landratsamt Oberallgäu hat die vom Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg in öffentlicher Sitzung beschlossene 8.Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Albris" mit Bescheid vom 17.08.2023 auf Grund von §6 Abs.1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Lageplan in der Fassung vom 12.08.2022 maßgebend.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. §6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht beim Markt Buchenberg (Rathaussteige2, 87474 Buchenberg), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt Buchenberg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter www.buchenberg.de/klima-bau/bauleitplanung und unter geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. §215 Abs.1 BauGB eine beachtliche Verletzung der im §214 Abs.1 Satz1 Nrn.1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und/oder ein nach §214 Abs.3 Satz2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB).

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Prestel-Wiese" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 109/19 (Teilfläche) und 112 (Teilfläche).

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Prestel-Wiese"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Prestel-Wiese" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nr.112 (Teilfläche). Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.

Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese" vom 07.07.2023 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 19.07.2023 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Bereich nordöstlich des Ortskernes von Buchenberg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 106/5 (Teilfläche), 109/19 (Teilfläche), 109/20 (Teilfläche) und 112 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Ausgleichsbedarf von 57.769Wertpunkten muss an anderer Stelle erbracht werden. Für den Nachweis des Ausgleichs werden bereits generierte Ökopunkte zugeordnet. Die zugeordneten Ökokontomaßnahmen werden noch vor Satzungsbeschluss nachgewiesen.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28.08.2023 bis 29.09.2023 im Internet auf der Internetseite www.buchenberg.de/klima-bau/bauleitplanung.de veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28.08.2023 bis 29.09.2023 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2; 87474 Buchenberg), Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 19.07.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
  • Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu bodendenkmalpflegerischen Belangen, zum in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bodendenkmal (D-7-8327-0007 Straße der römischen Kaiserzeit (Kempten-Bregenz)) und zu gesetzlichen Anforderungen und Berücksichtigungen im Zusammenhang mit dem Bodendenkmal); des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nicht-Betroffenheit von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes gem. Art.2 BayWaldG); des regionalen Planungsverbandes Allgäu (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Wasserversorgung, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebieten und zu wild abfließendem Wasser); des staatlichen Bauamtes Kempten (zur Freihaltung der Sichtdreiecke von Bewuchs und zur Kostentragung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen); des Landratsamtes Oberallgäu, Sachgebiet Bauleitplanung (zum Fehlen des Umweltberichtes und der Abarbeitung der Eingriffsregelung, zur nicht erforderlichen Relevanzbegehung aufgrund der eher geringen Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und zur gewünschten Erhaltung des vorhandenen Einzelbaums) und des Sachgebietes Technischer Umweltschutz (zu Immissionen von Lärm, Staub, Rauchgasen ausgehend vom südlich der Feuerwehr befindlichen Hackschnitzelheizwerk Buchenberg, zur notwendigen Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen in diesem Zusammenhang, zur Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung der aktuellen Lärmemissionen und daraus ggf. resultierender Minderungsmaßnahmen, zu Gerüchen und Geräuschen aus dem südlich des Heizwerks befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs, zur Einhaltung von Abständen zu diesem, zur Ermittlung von Geruchs- und Lärmemissionen, zu den unproblematischen Lärmemissionen der Lindauer Straße aufgrund der Abstände und der nicht erforderlichen immissionsschutzfachlichen Untersuchung der geplanten Erweiterung des Kindergartens aufgrund dessen Einstufung als sozialadäquat).
  • Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Bürgerschaft zur Nutzung einer Quelle im Plangebiet, zur Befürchtung nachteiliger Auswirkungen auf diese (Verringerung des nutzbaren Wassers, Verschmutzung des Wassers oder Versiegung der Quelle) und zu negativen finanziellen Auswirkungen aufgrund den zuvor genannten Punkten).
  • Baugrunduntersuchung der ICP Ingenieurgesellschaft (Untersuchungsbericht Nr.220619) in der Fassung vom 29.07.2022 (zur Erkundung des Untergrunds, zur geologischen Schichtenfolge, zu den Grundwasserverhältnissen, zur Sickerfähigkeit, zu Homogenbereichen, zu Bodenkennwerten, zu Rohrleitungsbau, zum Straßenbau und zur Gründung von Gebäuden).
  • Gutachterliche Stellungnahme zu den Schadstoffimmissionen im Bebauungsplangebiet Prestelwiese der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG in der Fassung vom 03.05.2023 (zur Situation und Aufgabenstellung, zu örtlichen Verhältnissen, zur Beschreibung des Heizwerks, zu Emissionen, zur Prüfung der vorhandenen Schornsteinhöhe, zu Beurteilungsgrundlagen, zu meteorologischen Eingangsdaten für die Ausbreitungsrechnung, zu Immissionen und zu Zusammenfassung und Empfehlungen).
  • Schalltechnische Untersuchung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 08.05.2023 (zu auf das Plangebiet wirkende Lärmemissionen des westlich gelegenen Hackschnitzelheizwerks sowie der nördlich daran angrenzenden Freiwilligen Feuerwehr, zur Ermittlung und Bewertung der Lärmimmissionen des Hackschnitzelheizwerke gemäß TA Lärm, zur Prüfung möglicher Konflikte aufgrund Gewerbelärm für den Bereich nordwestlich des Plangebiets (im städtebaulichen Entwurf "Rahmenkonzept Nordost" [5] als zukünftige Bebauung angedacht), zur Einstufung der Geräuscheinwirkungen durch die Freiwillige Feuerwehr als unkritisch, zur Unterschreitung der Immissionsrichtwerte in den Berechnungsergebnissen, zur Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet und damit zu nicht erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (markt@buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Buchenberg, den 18.08.2023

Bebauungsplan Prestel-Wiese

Entwurf Plan Prestel-Wiese

Entwurf Text Prestel-Wiese

Baugrunduntersuchung

Gutachterliche SN Schadstoffimissionen

Bebauungsplan Prestel-Wiese Gesamt

Umweltbezogene Stellungnahme

Umweltbezogene Stellungnahme LRA


Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Albris"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Albris" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Die Änderung umfasst den gesamten Hauptsiedlungsbereich von "Albris", östlich und westlich der "OA 33". Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 579, 579/1, 580/2 (Teilfläche), 607 (Teilfläche), 608, 608/2, 609, 609/1, 609/2, 610, 611, 619 (Teilfläche), 620, 621, 623/1 (Teilfläche), 634 (Teilfläche), 634/1 (Teilfläche), 636 (Teilfläche), 639 (Teilfläche), 643, 644, 644/1, 645, 645/1, 646 (Teilfläche), 647/2 (Teilfläche), 648 (Teilfläche), 648/8, 649, 650, 651 (Teilfläche), 652, 652/2. Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.

Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung "Albris"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Albris" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 639 (Teilfläche).