Aktuelles aus der Verwaltung
- Bürgerversammlung in Kreuzthal zum Thema Mobilfunk
Am Donnerstag, 30. März 2023 findet im Gasthof Kreuz, in Kreuzthal um 19 Uhr, eine Bürgerversammlung zum Thema „Mobilfunk“ statt. Diese Bürgerversammlung wird vom Markt Buchenberg gemeinsam mit der Stadt Isny für die Ortsteile Kreuzthal und Eisenbach veranstaltet.
Herr Hans Ulrich, Fa. Funktechanalyse, früher beim Umweltinstitut München, wird zu den Rahmenbedingungen, seinen Untersuchungen und deren Ergebnisse, u. v. m. Stellung nehmen.
Alle Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzthal und Eisenbach sind herzlich dazu eingeladen.
Toni Barth
Erster Bürgermeister
- Loipennetz Buchenberg und Entschädigung der Grundstückseigentümer
Die Langlaufsaison in Buchenberg hat begonnen. Auch für diesen Winter 2022/2023 gibt es wieder eine Loipenentschädigung für die Grundstückseigentümer. D. h. die Entschädigungen werden automatisch bis zum 30. April 2023 an die Antragsteller ausgezahlt.
Alle Grundstückseigentümer oder Pächter, die in den letzten Jahren noch keinen Antrag gestellt, bzw. bei denen sich Änderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Eigentümerwechsel, andere Loipenmeter) sollten dies rechtzeitig mitteilen, damit eine Auszahlung bis zum 30. April 2023 erfolgen kann.
Die Entschädigung liegt weiterhin bei 0,10 € je laufendem Meter einfacher Loipentrasse. Das Formblatt für den Antrag kann auf der Homepage unter Sport und Freizeit heruntergeladen werden.
Antrag auf Loipenentschädigung zum Download- Schutz von Wasserleitungen und Wasserruhren vor Frost
Während des Winters können
durch starken Frost erhebliche Schäden an Wasserleitungen und Wasseruhren
entstehen. Da Sie für ihre Anlage verantwortlich sind und im Schadensfall die
Kosten selbst zu tragen haben, sollten im eigenen Interesse folgende vorbeugende
Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu vermeiden:
- Im Winter nicht benötigte
Leitungen (z.B. Leitungen für Dachboden, Garagen oder Garten) vollständig
entleeren und absperren. Die Entleerungsventile sollten ständig geöffnet
bleiben.
- Leitungen, die nicht
entleert werden können, Ventile und Wasserzähler z.B. mit Stroh, Holzwolle,
Glaswolle, Säcken, Schaumstoffe oder ähnlichen Materialen „einpacken“ um vor
Frost zu schützen.
- Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler auf dichten Abschluss und
Beweglichkeit prüfen.
- Die Einführungsstellen des
Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume in denen
Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwände installiert sind, sichern
und abdichten, damit Luftzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben reparieren,
Türen abdichten ggf. Heizung einrichten usw.)
- Sind diese Maßnahmen nicht
ausreichend: Frostgefährdete Räume durch Heizkörper (Frostschutzgeräte mit
Feuchtigkeitsschutz und thermostatischer Regelung) erwärmen oder
Metallleitungen durch geeignete elektrische Heizbäder (mit kleiner Leistung und
Thermostat) schützen.
- Wasserzählerschächte im
Vorgarten oder im Freigelände durch einlegen von Glaswolle, strohgefüllten
Säcken oder dergleichen gegen Frosteinwirkung schützen. Vor dem Einbringen des
Dämmstoffes eine herausnehmbare Einlage (Holzbrett mit Griff) einbauen, damit
Absperreinrichtung und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftung
der Schächte sind abzudichten. Schachtdeckel säubern und einfetten.
- Schäden an der Anschlussleitung
und an der Wasserzählanlage unverzüglich der Gemeindeverwaltung melden.
- Für das Beseitigen von Schäden hinter der Zählanlage bitte den Installateur
beauftragen.
- Bauwasseranschlüsse sind im
oberirdischen Teil besonders sorgfältig zu isolieren. Es empfiehlt sich, die
Hausanschlussleitungen am Ende des Arbeitstages abzusperren (Wasserschieber
sperren) und die Leitung so gut wie möglich zu entleeren.
- Information zum
Wertstoffhof - Grüncontainer am Sportplatz / Schützenheim
Zur Entlastung des Wertstoffhofes steht der Grüncontainer vorübergehend wieder am Sportplatz. Wir bitten Sie diesen Standort sauber zu halten.
Die Entsorgung von Grünabfällen ist Montag – Samstag von 08.00 – 18.00 Uhr gestattet. Sonn- und Feiertags ist dies nicht erlaubt.
Wir bitten Sie, den Platz um den Container sauber zu halten und heruntergefallene Grünabfälle nicht einfach liegen zu lassen. Sollte der Container fast voll sein, wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Steidele (Tel. 0170 / 3801602).
Für die Entlastung des Wertstoffhofes bitten wir Sie, wenn möglich die Wertstoffinseln am Sportplatz, Bauhof, Feuerwehrhaus, Ahegg an der Bushaltestelle und im Kreuzthal am Sportplatz anzufahren.Danke
für Ihr Verständnis
Markt Buchenberg
- Der Abwasserkanal ist kein Müllschlucker!
Bei den regelmäßigen Kanalwartungsarbeiten im Gemeindegebiet wurde festgestellt, dass über die diverse Materialien und Gegenstände entsorgt werden, die im Kanal nichts verloren haben. Vor diesem Hintergrund weist der Markt Buchenberg darauf hin, dass der Abwasserkanal kein Müllschlucker ist. Über den Ausguss bzw. die Toilette dürfen nur die häuslichen Abwässer entsorgt werden.
Nicht in den Kanal gehören: Asche, Binden und Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Textilien, Frittierfett, Heftpflaster, Katzenstreu, Speisereste, Tapetenkleister, Speiseöle, Ohrenstäbchen und Zigarettenkippen. Diese Stoffe lagern sich ab und verstopfen Rohre und Schneidmesser von Pumpwerken.
Chemikalien, Farben, Lacke, Verdünner, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Motoröl und ölhaltige Abfälle, Putzmittel, Rohrreiniger, Schädlingsbekämpungsmittel vergiften das Abwasser und greifen unter Umständen auch die Rohrmaterialien an.
Alle diese Abfälle müssen über die Hausmülltonne bzw. über die gängigen Möglichkeiten des Wertstoffhofes entsorgt werden. Sie helfen uns, hier aufwändige Wartungs- und Reinigungsarbeiten auf das notwendigste zu reduzieren und somit unnötige Kosten zu sparen.
- Umtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen
Das Gesetz zur Einführung des Stufenplans für den Umtausch der alten Führerscheine in das EU-Scheckkartenformat ist nun in Kraft getreten. Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Der Umtausch kann entweder beim Ladratsamt Oberallgäu, bei den Dienststellen in Sonthofen und Kempten oder im Rathaus vorgenommen werden. Benötigt werden hierzu ein aktuelles biometrisches Passbild, der Personalausweis und der alte Führerschein.
Aus der Verordnung ergeben sich folgende Fristen:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrererlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden:
Andrea Gögler, Tel.: 08378/92 02-15 oder [email protected]