Aktuelles aus der Verwaltung
Müllsäcke für pflegebedürftige Personen
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) stellt der Gemeinde Buchenberg jährlich Müllsäcke für soziale Härtefälle zur Verfügung. Die Müllsäcke werden an pflegebedürftige Personen zur Entsorgung von Windeln, Einlagen, usw. abgegeben.
Falls Sie Müllsäcke benötigen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Buchenberg (Bürgerbüro).
Festveranlagte Müllsäcke 2021
Wir möchten alle Haushalte, die jährlich Müllsäcke erhalten, darauf aufmerksam machen, dass die Müllsäcke für 2021 in der Finanzverwaltung der Gemeinde abgeholt werden können.
Ferner möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Müllsäcke lt. einer Regelung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft (ZAK) bis spätestens 30. Juni 2021 abgeholt werden müssen. Bürger, die nach dem 30. Juni ihre Säcke abholen, bekommen nur noch den entsprechenden Anteil für das restliche Jahr, inklusive des laufenden Monats.
Dies betrifft nicht die Wertstoffsäcke. Diese erhalten Sie beim Wertstoffhof.
Loipennetz Buchenberg und Entschädigung der Grundstückseigentümer
Die Langlaufsaison in Buchenberg hat begonnen. Auch für diesen Winter 2020/2021 gibt es wieder eine Loipenentschädigung für die Grundstückseigentümer. D. h. die Entschädigungen werden automatisch bis zum 30. April 2021 an die Antragsteller ausgezahlt.
Alle Grundstückseigentümer oder Pächter, die in den letzten Jahren noch keinen Antrag gestellt, bzw. bei denen sich Änderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Eigentümerwechsel, andere Loipenmeter) sollten dies rechtzeitig mitteilen, damit eine Auszahlung bis zum 30. April 2021 erfolgen kann.
Die Entschädigung liegt weiterhin bei 0,10 € je laufendem Meter einfacher Loipentrasse. Das Formblatt für den Antrag kann auf der Homepage unter Sport und Freizeit heruntergeladen werden.
Antrag auf Loipenentschädigung zum Download
Ausfall der Christbaumsammlung und
des Funkens in Buchenberg
Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie und der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist die Durchführung der jährlichen Christbaumsammlung in Buchenberg dieses Jahr nicht möglich.
Wir bitten Sie daher, Ihren Christbaum nicht einfach am Straßenrand abzulegen, sondern diesen selbst zu entsorgen. Möglich ist dies an den bekannten Sammelplätzen für Grünabfälle.
Auch der Funken kann dieses Jahr leider nicht stattfinden.
Die Freiwillige Feuerwehr Buchenberg wünscht Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr 2021, in der Hoffnung, dass Veranstaltungen spätestens 2022 wieder in gewohnter Art und Weise ausgerichtet werden können.
Vereinspauschale 2021: Die Frist für Sportvereine läuft
Bis zum 1. März 2021 können Anträge zur Sportförderung (Vereinspauschale) für das Antragsjahr 2021 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, können nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vereine werden gebeten, ihre Anträge und Unterlagen möglichst frühzeitig vor dem Stichtag 1. März 2021 vollständig einzureichen, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können.
Das Antragsformular und weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/vereinspauschale abrufbar. Zu beachten sind dort vor allem die besonderen Hinweise für das Förderjahr 2021! Auskünfte können auch bei Herrn Steffel unter 08321/612-249 oder [email protected] eingeholt werden.
Der Abwasserkanal ist kein Müllschlucker!
Bei den regelmäßigen Kanalwartungsarbeiten im Gemeindegebiet wurde festgestellt, dass über die diverse Materialien und Gegenstände entsorgt werden, die im Kanal nichts verloren haben. Vor diesem Hintergrund weist der Markt Buchenberg darauf hin, dass der Abwasserkanal kein Müllschlucker ist. Über den Ausguss bzw. die Toilette dürfen nur die häuslichen Abwässer entsorgt werden.
Nicht in den Kanal gehören: Asche, Binden und Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Textilien, Frittierfett, Heftpflaster, Katzenstreu, Speisereste, Tapetenkleister, Speiseöle, Ohrenstäbchen und Zigarettenkippen. Diese Stoffe lagern sich ab und verstopfen Rohre und Schneidmesser von Pumpwerken.
Chemikalien, Farben, Lacke, Verdünner, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Motoröl und ölhaltige Abfälle, Putzmittel, Rohrreiniger, Schädlingsbekämpungsmittel vergiften das Abwasser und greifen unter Umständen auch die Rohrmaterialien an.
Alle diese Abfälle müssen über die Hausmülltonne bzw. über die gängigen Möglichkeiten des Wertstoffhofes entsorgt werden. Sie helfen uns, hier aufwändige Wartungs- und Reinigungsarbeiten auf das notwendigste zu reduzieren und somit unnötige Kosten zu sparen.
- Information zum Wertstoffhof - Grüncontainer am Sportplatz / Schützenheim
Zur Entlastung des Wertstoffhofes steht der Grüncontainer vorübergehend wieder am Sportplatz. Wir bitten Sie diesen Standort sauber zu halten.
Aus gegebenem Anlass, dass ein schneller reibungsloser Ablauf ohne großen Kontakt mit anderen Personen stattfindet, bittet der ZAK Kempten die Bürger und Bürgerinnen, dass nicht Massen an Sperrmüll / Holz / Bauschutt derzeit abgegeben werden sollen.
Die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe bestimmen wie viel und welche Fahrzeuge in das Gelände rein dürfen.
Großfahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit Anhänger werden bei großem Andrang ebenfalls abgewiesen.
Für die Entlastung des Wertstoffhofes bitten wir Sie, wenn möglich die Wertstoffinseln am Sportplatz, Bauhof, Feuerwehrhaus, Ahegg an der Bushaltestelle und im Kreuzthal am Sportplatz anzufahren.
Danke
für Ihr Verständnis
Markt Buchenberg i. Verbindung mit ZAK Kempten
Durch die aktuell belastende Lage hat der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten einen Corona-Newsticker eingerichtet.
Somit finden Sie immer aktuelle Informationen.
- Zum Newsticker -
- Mikrozensus
2020 im Januar gestartet
Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft.
Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden für diese amtliche Haushaltsbefragung im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2020 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushalts-befragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der berufs-tätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten u.a. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind ab 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) und ab 2021 die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe ab 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU SILC und IKT verteilt werden.
Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar
bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu
befragen – das sind mehr als 1 000 Haushalte pro Woche. Dabei bestimmt ein mathematisches
Zufalls-
verfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.
Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzugeben.
Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik,
Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung
übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an
der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des
Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für
die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen
innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen
im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei
den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des
Landesamts.
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
- Müllsäcke für pflegebedürftige Personen
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) stellt der Gemeinde Buchenberg jährlich Müllsäcke für soziale Härtefälle zur Verfügung.
Die Müllsäcke werden an pflegebedürftige Personen zur Entsorgung von Windeln, Einlagen, usw. abgegeben.
Falls Sie Müllsäcke benötigen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Buchenberg.
- Umtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen
Das Gesetz zur Einführung des Stufenplans für den Umtausch der alten Führerscheine in das EU-Scheckkartenformat ist nun in Kraft getreten. Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Der Umtausch kann entweder beim Ladratsamt Oberallgäu, bei den Dienststellen in Sonthofen und Kempten oder im Rathaus vorgenommen werden. Benötigt werden hierzu ein aktuelles biometrisches Passbild, der Personalausweis und der alte Führerschein.
Aus der Verordnung ergeben sich folgende Fristen:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrererlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden:
Andrea Gögler, Tel.: 08378/92 02-15 oder [email protected]
- Mobilfunk in Buchenberg
Vergleichende Untersuchung von Standortalternativen hinsichtlich der Minimierung der Strahlenbelastung.