Aktuelles aus der Verwaltung



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Bürgerversammlung in Kreuzthal zum Thema Mobilfunk


Am Donnerstag, 30. März 2023 findet im Gasthof Kreuz, in Kreuzthal um 19 Uhr, eine Bürgerversammlung zum Thema „Mobilfunk“ statt. Diese Bürgerversammlung wird vom Markt Buchenberg gemeinsam mit der Stadt Isny für die Ortsteile Kreuzthal und Eisenbach veranstaltet.

Herr Hans Ulrich, Fa. Funktechanalyse, früher beim Umweltinstitut München, wird zu den Rahmenbedingungen, seinen Untersuchungen und deren Ergebnisse, u. v. m. Stellung nehmen.

Alle Bürgerinnen und Bürger aus Kreuzthal und Eisenbach sind herzlich dazu eingeladen.

 

Toni Barth

Erster Bürgermeister

- Loipennetz Buchenberg und Entschädigung der Grundstückseigentümer

Die Langlaufsaison in Buchenberg hat begonnen. Auch für diesen Winter 2022/2023 gibt es wieder eine Loipenentschädigung für die Grundstückseigentümer. D. h. die Entschädigungen werden automatisch bis zum 30. April 2023 an die Antragsteller ausgezahlt.

Alle Grundstückseigentümer oder Pächter, die in den letzten Jahren noch keinen Antrag gestellt, bzw. bei denen sich Änderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Eigentümerwechsel, andere Loipenmeter) sollten dies rechtzeitig mitteilen, damit eine Auszahlung bis zum 30. April 2023 erfolgen kann.

Die Entschädigung liegt weiterhin bei 0,10 € je laufendem Meter einfacher Loipentrasse. Das Formblatt für den Antrag kann auf der Homepage unter Sport und Freizeit heruntergeladen werden.

Antrag auf Loipenentschädigung zum Download


Schutz von Wasserleitungen und Wasserruhren vor Frost


Während des Winters können durch starken Frost erhebliche Schäden an Wasserleitungen und Wasseruhren entstehen. Da Sie für ihre Anlage verantwortlich sind und im Schadensfall die Kosten selbst zu tragen haben, sollten im eigenen Interesse folgende vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu vermeiden:

- Im Winter nicht benötigte Leitungen (z.B. Leitungen für Dachboden, Garagen oder Garten) vollständig entleeren und absperren. Die Entleerungsventile sollten ständig geöffnet bleiben.

- Leitungen, die nicht entleert werden können, Ventile und Wasserzähler z.B. mit Stroh, Holzwolle, Glaswolle, Säcken, Schaumstoffe oder ähnlichen Materialen „einpacken“ um vor Frost zu schützen.

- Absperreinrichtungen hinter dem Wasserzähler auf dichten Abschluss und Beweglichkeit prüfen.

- Die Einführungsstellen des Wasseranschlusses, den Wasserzählerraum und die Räume in denen Verteilungsleitungen frei verlegt oder an Außenwände installiert sind, sichern und abdichten, damit Luftzug vermieden wird (zerbrochene Scheiben reparieren, Türen abdichten ggf. Heizung einrichten usw.)

- Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend: Frostgefährdete Räume durch Heizkörper (Frostschutzgeräte mit Feuchtigkeitsschutz und thermostatischer Regelung) erwärmen oder Metallleitungen durch geeignete elektrische Heizbäder (mit kleiner Leistung und Thermostat) schützen.

- Wasserzählerschächte im Vorgarten oder im Freigelände durch einlegen von Glaswolle, strohgefüllten Säcken oder dergleichen gegen Frosteinwirkung schützen. Vor dem Einbringen des Dämmstoffes eine herausnehmbare Einlage (Holzbrett mit Griff) einbauen, damit Absperreinrichtung und Zähler zugänglich bleiben. Etwaige Be- und Entlüftung der Schächte sind abzudichten. Schachtdeckel säubern und einfetten.

- Schäden an der Anschlussleitung und an der Wasserzählanlage unverzüglich der Gemeindeverwaltung melden.

- Für das Beseitigen von Schäden hinter der Zählanlage bitte den Installateur beauftragen.

- Bauwasseranschlüsse sind im oberirdischen Teil besonders sorgfältig zu isolieren. Es empfiehlt sich, die Hausanschlussleitungen am Ende des Arbeitstages abzusperren (Wasserschieber sperren) und die Leitung so gut wie möglich zu entleeren.



- Information zum Wertstoffhof - Grüncontainer am Sportplatz / Schützenheim

Zur Entlastung des Wertstoffhofes steht der Grüncontainer vorübergehend wieder am Sportplatz. Wir bitten Sie diesen Standort sauber zu halten.

Die Entsorgung von Grünabfällen ist Montag – Samstag von 08.00 – 18.00 Uhr gestattet. Sonn- und Feiertags ist dies nicht erlaubt.

Wir bitten Sie, den Platz um den Container sauber zu halten und heruntergefallene Grünabfälle nicht einfach liegen zu lassen. Sollte der Container fast voll sein, wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Steidele (Tel. 0170 / 3801602).

Für die Entlastung des Wertstoffhofes bitten wir Sie, wenn möglich die Wertstoffinseln am Sportplatz, Bauhof, Feuerwehrhaus, Ahegg an der Bushaltestelle und im Kreuzthal am Sportplatz anzufahren.


Danke für Ihr Verständnis
Markt Buchenberg









- Der Abwasserkanal ist kein Müllschlucker!

Bei den regelmäßigen Kanalwartungsarbeiten im Gemeindegebiet wurde festgestellt, dass über die diverse Materialien und Gegenstände entsorgt werden, die im Kanal nichts verloren haben. Vor diesem Hintergrund weist der Markt Buchenberg darauf hin, dass der Abwasserkanal kein Müllschlucker ist. Über den Ausguss bzw. die Toilette dürfen nur die häuslichen Abwässer entsorgt werden.

Nicht in den Kanal gehören: Asche, Binden und Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Textilien, Frittierfett, Heftpflaster, Katzenstreu, Speisereste, Tapetenkleister, Speiseöle, Ohrenstäbchen und Zigarettenkippen. Diese Stoffe lagern sich ab und verstopfen Rohre und Schneidmesser von Pumpwerken.

Chemikalien, Farben, Lacke, Verdünner, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Motoröl und ölhaltige Abfälle, Putzmittel, Rohrreiniger, Schädlingsbekämpungsmittel vergiften das Abwasser und greifen unter Umständen auch die Rohrmaterialien an.

Alle diese Abfälle müssen über die Hausmülltonne bzw. über die gängigen Möglichkeiten des Wertstoffhofes entsorgt werden. Sie helfen uns, hier aufwändige Wartungs- und Reinigungsarbeiten auf das notwendigste zu reduzieren und somit unnötige Kosten zu sparen.



- Umtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen

Das Gesetz zur Einführung des Stufenplans für den Umtausch der alten Führerscheine in das EU-Scheckkartenformat ist nun in Kraft getreten. Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern. Der Umtausch kann entweder beim Ladratsamt Oberallgäu, bei den Dienststellen in Sonthofen und Kempten oder im Rathaus vorgenommen werden. Benötigt werden hierzu ein aktuelles biometrisches Passbild, der Personalausweis und der alte Führerschein.

Aus der Verordnung ergeben sich folgende Fristen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrererlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18.01.2013

19. Januar 2033

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden:

Andrea Gögler, Tel.: 08378/92 02-15 oder [email protected]




- Umgang mit Hundekotbeutel

Die Gemeinde hat sich viel Mühe gegeben, den Hundebesitzern Möglichkeiten zur Entsorgung der „Hinterlassenschaften“ der Vierbeiner bereit zu stellen. An insgesamt 22 Stellen im Gemeindegebiet stehen Hunde-WCs bereit, an denen sowohl die leeren Kunststoffbeutel entnommen als auch die gefüllten Beutel entsorgt werden können. Weil diese Möglichkeiten vorhanden sind, haben wir kein Verständnis dafür, dass immer mehr volle Hundekotbeutel nicht im dafür vorgesehenen Abfallbehälter, sondern in Büschen, unter Hecken, auf Hochständen und entlang der Spazier- und Wanderwege achtlos weggeworfen werden.
 
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