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Schnelles Internet (Breitband) 2. Verfahren 2016

Ausbau der Breitbandversorgung im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung
Bestandsaufnahme und Markterkundungsverfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des
Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von
hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation,
NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download
und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der
Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht
vorhanden sind und in denen sie in den kommenden drei Jahren von
privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden.
Angesiedelte Unternehmen sollen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt
und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandorte gesteigert
werden. In allen Teilen Bayerns, in jeder Gemeinde und vor allem auch im
ländlichen Raum sollen Hochgeschwindigkeitsversorgungen entstehen, die
auch die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte,
Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden
sichern.
Als Einstieg in das Förderverfahren ist im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens zunächst der derzeitige Stand der Breitbandversorgung zu ermitteln.
Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung:
Modul 1 und Modul 2
Modul 3
Ergebnis der Markterkundung
Modul 4
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Ansprechpartner der Gemeinde Buchenberg:
Tel.: +49 8378 9202-18
email.: [email protected]