Unsere Gemeinde
Gesetzgeber fordert besonderen Schutz für den Vereinsnachwuchs
Der Gesetzgeber fordert besonderen Schutz für den Vereinsnachwuchs.
Wer ehrenamtlich mit Jugendarbeit zu tun hat, muss ab sofort ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
www.oberallgaeu.org/jugend familie soziales
www.oberallgaeu.org/jugend familie soziales
Sie können sämtliche Informationen zu diesem Thema auch auf der Homepage des
Landkreises (www.oberallgaeu.org)
unter dem Pfad „Jugend, Familie & Soziales – Jugend, Familie & Senioren
– Kinder- und Jugendschutz“ einsehen. Für
Fragen stehen Ihnen Brigitte Fink (Tel. 08321/612-110) und Stefan Wanner (Tel.
08321/612-114) vom Kreisjugendamt gern zur Verfügung.