Bauleitplanung Im Kreuzbachthal
Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Einbeziehungssatzung "Im Kreuzbachthal"
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Einbeziehungssatzung "Im Kreuzbachthal" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige2, 87474 Buchenberg), Bauamt, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 18.12.23 bis 19.01.24 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Marktgemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Buchenberg, den 09.12.2023