Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bauhofes

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bauhofes wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige2, 87474Buchenberg), Bauamt, wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.10.2026 bis 09.11.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie im Internet auf der Internetseite des Marktes Buchenberg unter www.buchenberg.de im gleichen Zeitraum Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag, 16.00 bis 17.30 und Donnerstag von 13.00 bis 16.30 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.